Rundfunk und Tonaufzeichnung
Hörfunk
Die erste drahtlose Übertragung einer Stimme gelang 1900 dem Amerikaner Reginald Fessenden (1866–1932) über eine Distanz von etwa 2km. 1907 waren es bereits 300km, die überbrückt werden konnten. Im gleichen Jahr wurde in Nauen (nahe Berlin) der erste Radio-Großsender Deutschlands in Betrieb genommen. Allerdings beschränkte sich der Funkverkehr zunächst auf das Militär, die Schifffahrt und die Kolonien. So nahm z.B. der Pressedienst der Auslandsnachrichtenstelle des Auswärtigen Amtes den Sender in Nauen in Anspruch, um Nachrichten an die deutsche Botschaft in Washington zu senden. Neben der Tatsache, dass der Hörfunk drahtlos war, bestand der Vorteil darin, dass man eine Nachricht von einem Sender an mehrere Empfänger übertragen konnte.
Die Fernmeldehoheit lag bei der Regierung, bis die Nachrichtenübertragung über Funktelegrafie 1922 eingestellt wurde. Die Entwicklung der Telefonie war bereits so weit fortgeschritten, dass sie die Funktelegrafie ablösen konnte. Somit waren die entsprechenden Frequenzen frei für den Unterhaltungsrundfunk. Anfang 1922 schlossen sich mehrere Funkfirmen zusammen (darunter „Telefunken” und „C. Lorenz AG”) und stellten einen Antrag bei der Reichstelegrafenverwaltung. Ihr Konzept war, Sende- und Empfangsanlagen in Teilen des Reiches zu errichten und keine Gebühren für ihre Sendungen zu erheben. Außer dem Kauf des Empfangsgerätes war es für die Rundfunkhörer kostenlos, die Sendungen zu empfangen. Die Firmen hatten weniger Interesse an der Verbreitung von Inhalten als vielmehr eine Absatzsteigerung der Rundfunkempfänger. Die ersten Sendungen waren nicht in ein Rundfunkprogramm eingebettet, sondern wurden vereinzelt versuchsweise gesendet. Es wurden Zeitungstexte vorgelesen, Schallplattenmusik gespielt oder Konzerte übertragen. Am 19. Oktober 1923 nahm der erste deutsche Hörfunksender mit einem vollständigen Programm seinen Sendebetrieb auf. 1924 gab es bereits mehr als 1 Million Radioempfänger in Deutschland, und 1931 wurden in den USA die ersten Autoradios verbaut.
Da die Geräte jedoch teuer waren, bauten sich viele selbst welche. Das NS-Regime zwang daher Rundfunkempfänger-Firmen dazu, sich zusammenzuschließen, um ein Einheitsgerät – den Volksempfänger – zu produzieren. Er entsprach zwar nicht dem damaligen Stand der Technik, konnte aber durch seine hohe Stückzahl preisgünstig angeboten werden. Die Zahl der Rundfunkempfänger stieg rasch an: 1933 – 4 Mio.; 1938 – 8 Mio.; 1943 – 16 Mio. Ein Grund dafür war, dass seit 1938 der „Deutsche Kleinempfänger” für nur 35 Reichsmark erhältlich war. Beide Hörfunkempfänger konnten nicht auf Frequenzbereiche ausländischer Sender eingestellt werden.
Elektroakustik und Tonaufzeichnung
Eine Konservierung der Sprache gelang erstmals Thomas Alva Edison (1847–1931) mit seinem „Phonographen”. Emil Berliner (1851–1929) erfand 1888 ein verbessertes mechanisches Tonaufzeichnungsgerät, das Grammofon. Der Rundfunk verdrängte das Grammofon trotz seines durchschlagenden Erfolgs Anfang der 1920er Jahre nicht vollständig, sondern führte durch die Entwicklung von Mikrofonen zu einer Verbesserung der Klangqualität auch bei Grammofonplatten. Zur Anfangszeit des Hörfunks wurden die einfachen Kohlemikrofone aus Telefonen verwendet, weshalb die Sendungen in Telefonqualität empfangen wurden. Wurde zunächst nur aus Studios gesendet, wurden Ende der 1920er Jahre auch Theateraufführungen, Opern und Sportveranstaltungen übertragen. Mit dem in den 1930er Jahren eingeführten Kondensatormikrofon verbesserte sich die Qualität stetig. Durch die Einführung der Magnettontechnik in den Rundfunk im Jahr 1938 konnten Beiträge beliebig oft abgespielt und die Klangqualität noch einmal erhöht werden.
Fernsehen
Sowohl der Hörfunk als auch das Kino können als Wegbereiter für den Erfolg des Fernsehens angesehen werden. Technisch gesehen haben Film und Fernsehen wenig gemein, werden doch im Kino die Bilder über mechanisch-chemische Wege übertragen. Das Fernsehen hingegen baut auf die Übertragungstechnik auf, die auch beim Hörfunk Anwendung findet. Auch in Bezug auf die Programmgestaltung und den Konsum in privaten Haushalten ähnelt das Fernsehen dem Radio.
Ursprünglich dachten die Erfinder beim Fernsehen an ein Medium, das die Gesprächspartner bei einem Telefonat unmittelbar sichtbar machen könnte. Schon 1832 arbeitete man daran, den Eindruck bewegter Bilder herzustellen. Simon Ritter von Stampfer (1792–1864) gelang dies mit seinem „Stroboskop“, in das jedoch nur eine Person blicken konnte. Franz von Uchatius (1811–1881) konnte 1849 durch Projektion auf eine größere Fläche ein größeres Publikum unterhalten. Bevor Paul Nipkow (1860–1940) im Januar 1884 sein Patent anmeldete, gab es bereits etliche Entwürfe und Konstruktionen. Zum Beispiel wurden zur Abtastung des Bilds Selenzellen verwendet, deren Signale parallel, über dedizierte Drähte, zum Empfänger übertragen wurden. Nipkow war der Erste, dem es gelang, das zweidimensionale Bild mit einer einzigen Zelle abzutasten und in eine eindimensionale Folge von Stromimpulsen umzusetzen, so dass nur noch eine einzige Leitung notwendig war. Zu einer praktischen Anwendung seines Entwurfes kam es allerdings nicht. Neben stetigen Verbesserungen dieser Technik wurden auch weitere Systeme erfunden.
Gleichzeitig etablierte sich der Kinofilm, obwohl niemand an einen kommerziellen Erfolg glaubte. Die Herausforderung der Aufnahme und Wiedergabe bewegter Bilder faszinierte zunächst nur die Techniker. Auch Edison, Erfinder des Kinetoskops, glaubte nicht daran, dass sich hunderte Personen unterhalten ließen, nur weil man einen Film auf eine Leinwand projizierte. Erst als nach der ersten Kinovorstellung der Welt am 28.12.1895 in Paris immer mehr Menschen in Wanderkinos strömten, wurde das Potenzial erkannt. Das Filmgeschäft organisierte sich mehr und mehr und aus den Kurzfilmen in kleineren lokalen Kinos wurden Langspielfilme in Kinopalästen. Anders als stets behauptet, wurden die frühen Filme nicht immer ohne Tonuntermalung konsumiert. Dies war eine spätere Folge aus den teilweise haarsträubenden Musikbegleitungen (Orchester oder Phonograf), die nicht immer passend zum Inhalt waren. Um dem Lärm zu entgehen, bevorzugten immer mehr Zuschauer den Stummfilm – ohne Kommentatoren, begleitende Musik oder Geräuscheffekte.
Drahtgebundenes Fernsehen wurde der Öffentlichkeit erstmals 1928 vorgeführt. Das Bild war 4×4 cm groß, bestand aus 900 Pixeln (Picture Elements – Bildelemente) und 30 Zeilen. Das Reichspostamt trieb anschließend die Entwicklung drahtloser Übertragung voran, so dass es im März 1929 zur ersten drahtlosen Fernsehsendung kam. Bis 1930 wurden die Bilder wie bei einer Nipkow-Scheibe mechanisch abgetastet und zusammengesetzt. Erst dann wurden die Bilder vollelektronisch mit Röhrentechnik abgetastet. Bis 1950 kann vom Fernsehen nicht als Massenmedium gesprochen werden, denn erst jetzt startete das reguläre Fernsehprogramm. Am 26.12. desselben Jahres wurde die erste deutsche Tagesschau ausgestrahlt. Während es 1954 erst 11.658 Teilnehmer gab, waren es zehn Jahre später schon 10 Millionen. Für die Übertragung von Farbbildern war damals noch die dreifache Kanalbandbreite nötig. Das Problem des Farbfernsehens konnte erst 1967 gelöst werden.
vgl. Domschke, Jan-Peter: Ströme verbinden die Welt. Telegraphie – Telefonie – Telekommunikation. Stuttgart/Leipzig 1997 (= Einblicke in die Wissenschaft); Elsaesser, Thomas: Filmgeschichte und frühes Kino. Archäologie eines Medienwandels. München 2002; Stuiber, Heinz-Werner: Medien in Deutschland. Bd. 2. Rundfunk. 1.Teil: Zum Rundfunkbegriff, Rundfunktechnik, Geschichte des Rundfunks, Rundfunkrecht. Konstanz 1988; Kloss, Albert: Von der Electricität zur Elektrizität. Ein Streifzug durch die Geschichte der Elektrotechnik, Elektroenergetik und Elektronik. Basel/ Boston/Stuttgart 1987; Abramson, Albert: Die Geschichte des Fernsehens. Mit einem Nachwort des Herausgebers zur Geschichte des Fernsehens von 1942 bis heute. München 2002.